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Einkommensschutz mit Sonderkonditionen für fast alle selbständigen ärztlichen und zahnärztlichen Fachgruppen

Krankentagegeld

Ersparnis bis zu 65% gegenüber Einzeltarifen

Als freiberufliche Ärztin oder freiberuflicher Arzt setzen Sie sich tagtäglich mit großem Engagement für das Wohl Ihrer Patient*innen ein. Ihre Arbeit verlangt höchste Konzentration, körperliche Ausdauer und emotionale Stärke – umso wichtiger ist es, dass auch Sie geschützt und unterstützt werden.

Durch vielfältige Gruppenverträge mit Kammern und Verbänden bieten wir Ihnen nicht nur sehr günstige, sondern auch leistungsstarke Tarife, die Sie durch Kombination verschiedener Karenzzeiten* optimal auf Ihre Bedürfnisse anpassen können.

*In der Karenzzeit wird noch keine Leistung ausgezahlt.

Wichtiger Hinweis: Die Beratung, Betreuung und Vertragsverwaltung übernimmt direkt ein Team von Expertinnen und Experten des Gruppenvertrags-Versicherers DKV persönlich und ohne Umwege. Sollten Sie Fragen haben, dann wenden Sie sich gerne an funkexperts@dkv.com.

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Warum ist die Absicherung eines Krankentagegeldes wichtig?

Die Kombination von Krankentagegeld-Versicherung und Praxisausfall-Versicherung wirft oft Fragen auf. Beide Versicherungen haben unterschiedliche Merkmale und sollten individuell auf die Bedürfnisse der Praxis abgestimmt werden.

Das Krankentagegeld dient vor allem der Absicherung Ihres privaten Geldbedarfs, wenn Sie als Einkommensquelle länger durch Krankheit ausfallen. Im Rahmen der Verbandsgruppenverträge verzichtet unser Partner, die DKV, auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Neben dem Einkommensverlust können Sie auch weiterlaufende Praxisfixkosten berücksichtigen, solange Sie die Grenze von 520 € pro Tag (15.600 € pro Monat) nicht überschreiten.

Falls der Bedarf höher als 520 € pro Tag ist, müssten die übersteigenden Praxisfixkosten über eine Praxisausfall-Versicherung bei Krankheit abgesichert werden.

Einige Beispiele und Tipps finden Sie in den FAQ.

Bei Feststellung einer Berufsunfähigkeit (BU) endet die Zahlung des Krankentagegeldes (KTG). Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Einkommenssicherung durch eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung (als Ergänzung zu Ihrem Versorgungswerk) zu optimieren, wofür wir ebenfalls ein passendes Produkt anbieten.

Als Besonderheit zahlt die DKV bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit während der Arbeitsunfähigkeit das (meist höhere) Krankentagegeld bis zur 52. Woche weiter ohne BU-Leistungen gegenzurechnen.

Fazit: Krankentagegeld, eventuell Praxisausfall-Versicherung und Berufsunfähigkeits-Versicherung bilden einen optimalen Einkommensschutz für jeden freiberuflichen Menschen.

In Zusammenarbeit mit dem größten deutschen Krankenversicherer

Fragen und Antworten