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Photovoltaik 2025: Neue Gesetze und Änderungen

Das müssen Betreiber jetzt wissen

Photovoltaik 2025: Neue Gesetze und Änderungen

Die Solarbranche entwickelt sich rasant, und auch 2025 treten wieder einige wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft, die Betreiber von Photovoltaikanlagen kennen sollten. Neben Anpassungen bei der Einspeisevergütung gibt es neue Anforderungen an die Direktvermarktung und die Nutzung von Smart Metern. In diesem Artikel erklären wir, welche Neuerungen auf Sie zukommen und wie Sie Ihre PV-Anlage wirtschaftlich betreiben.

1. Solarspitzengesetz 2025: Auswirkungen auf PV-Betreiber

Das am 31. Januar 2025 verabschiedete Solarspitzengesetz tritt voraussichtlich am 1. März 2025 in Kraft und bringt wesentliche Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen mit sich. Besonders relevant sind Anpassungen bei den Vergütungsmodellen für Solarstrom. Eine der wichtigsten Neuerungen:

  • Einspeisebegrenzung ohne Steuerbox: Neue Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. März 2025 in Betrieb genommen werden und nicht mit einer Steuerbox ausgestattet sind, dürfen nur 60 % ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen.

  • Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: In Zeiten negativer Börsenstrompreise entfällt die Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen.

Was bedeutet das für PV-Besitzer?

Betreiber müssen ihre Einspeisezeiten intelligenter steuern und gegebenenfalls auf Stromspeicherlösungen oder eine erhöhte Eigenverbrauchsquote setzen, um wirtschaftliche Verluste zu vermeiden.


2. Neues ZEREZ-Register: Pflicht zur Anmeldung für PV-Anlagenbetreiber

Ab dem 1. Februar 2025 tritt das Zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) in Kraft. Es dient zur besseren Überwachung und Zertifizierung von PV-Anlagen und deren Komponenten.

Was ändert sich?

  • Jede neu installierte oder erweiterte PV-Anlage muss im ZEREZ-Register erfasst werden.

  • Netzbetreiber können den Betrieb einer nicht registrierten Anlage verweigern.

  • Hersteller von PV-Komponenten sind verpflichtet, Zertifikate für ihre Produkte bereitzustellen.

  • Betreiber, die ab dem 1. Februar 2025 eine neue PV-Anlage ans Netz anschließen möchten, müssen die ZEREZ-ID der verwendeten Komponenten ihrem Netzbetreiber mitteilen.

Tipp: PV-Betreiber sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Anlage registrierungspflichtig ist, um Verzögerungen beim Netzanschluss zu vermeiden. Eine Registrierungspflicht besteht für alle neu installierten PV-Anlagen ab einer Leistung von 1 kWp oder bei wesentlichen Erweiterungen bestehender Anlagen.


3. Einspeisevergütung 2025: Kürzungen und neue Vergütungssätze

Die Einspeisevergütung für Solarstrom wird 2025 weiter gesenkt. Die neuen Vergütungssätze gelten für Anlagen, die ab Februar 2025 in Betrieb genommen werden.

Aktuelle Vergütungssätze für Überschusseinspeisung:

  • Anlagen bis 10 kWp: 7,95 Cent/kWh

  • Anlagen über 10 kWp: 6,88 Cent/kWh

Diese Senkung macht den Eigenverbrauch für Betreiber noch attraktiver. Wer möglichst viel Solarstrom selbst nutzt, kann langfristig Kosten sparen und sich unabhängiger vom Energiemarkt machen.

4. Direktvermarktungspflicht für größere PV-Anlagen

Betreiber von PV-Anlagen mit mehr als 100 kWp Leistung sind ab 2025 verpflichtet, ihren Strom direkt zu vermarkten.

Warum wird die Direktvermarktung verpflichtend?

  • Das Ziel ist eine bessere Netzstabilität durch eine planbare Einspeisung.

  • Betreiber müssen sich über einen Direktvermarkter an der Strombörse registrieren.

  • Die EEG-Förderung wird für direktvermarktete Anlagen angepasst.

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Größere Anlagenbetreiber müssen sich frühzeitig mit Direktvermarktern in Verbindung setzen.

  • In vielen Fällen kann eine Kombination aus Eigenverbrauch und Teilvermarktung sinnvoll sein.

  • Betreiber von Anlagen unter 100 kWp können weiterhin freiwillig an der Direktvermarktung teilnehmen.


5. Smart Meter und Steuerboxen: Neue Anforderungen für Solarstrom-Einspeisung

Mit dem Solarspitzengesetz 2025 wird der Einsatz von Smart Metern und Steuerboxen für die Einspeisung von Solarstrom zur Pflicht.

Warum sind Smart Meter jetzt Pflicht?

  • Netzbetreiber können die Einspeisung effizienter regulieren.

  • Betreiber haben eine genauere Kontrolle über ihre Stromproduktion.

  • Intelligente Steuerung verhindert Netzüberlastungen.

Welche Anlagen sind betroffen?

  • PV-Anlagen über 7 kWp Leistung müssen mit einem Smart Meter ausgestattet sein.

  • Steuerboxen werden für Anlagen mit über 25 kWp Leistung Pflicht.

  • Neue Anlagen ohne Steuerbox dürfen nur noch 60 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen.


Fazit: Worauf sollten PV-Betreiber 2025 achten?

Die neuen gesetzlichen Regelungen haben direkte Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen. Betreiber sollten sich intensiv mit den folgenden Punkten auseinandersetzen:

  • Anpassung der Einspeisezeiten, um negative Strompreise zu vermeiden.

  • Registrierung im ZEREZ-Register, um die Netzfreigabe nicht zu gefährden.

  • Strategische Nutzung des Eigenverbrauchs, um Einspeiseverluste auszugleichen.

  • Vorbereitung auf die Direktvermarktung, falls die Anlage über 100 kWp Leistung hat.

  • Installation von Smart Metern, um gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Mit diesen Maßnahmen können Unternehmen und Privatpersonen sicherstellen, dass ihre PV-Anlage auch 2025 wirtschaftlich bleibt.

Thema:Privatkunden

Von Ole Wiese+49 40 35914 0
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