Absicherung im Praktischen Jahr: Klinikversicherung oder eigene Berufshaftpflicht?
Während Famulatur, Praktischem Jahr (PJ) oder anderen praktischen Einsätzen in Klinik und Praxis stellt sich für viele Medizinstudierende die Frage: Bin ich über das Krankenhaus ausreichend haftpflichtversichert? Und falls ja – reicht dieser Schutz aus oder ist eine eigene Berufshaftpflichtversicherung trotzdem sinnvoll?
Besteht Klinikschutz – und wenn ja, in welchem Umfang?
In der Regel verfügen Kliniken über eine betriebliche Haftpflichtversicherung, die auch Medizinstudierende während ihrer Tätigkeit im Haus mit einbezieht – insbesondere im Praktischen Jahr. Dennoch gibt es wichtige Einschränkungen:
Begrenzter Geltungsbereich: Klinikversicherungen gelten in der Regel nur für dienstliche Handlungen im direkten Auftrag der Einrichtung – nicht jedoch für Tätigkeiten außerhalb der Klinik, spontane Hilfeleistungen oder medizinische Ratschläge im privaten Umfeld.
Deckungssummen und Leistungsumfang variieren – in manchen Fällen kann es bei größeren Schadensummen oder komplexeren rechtlichen Auseinandersetzungen zu Deckungslücken kommen.
Fünf gute Gründe für eine eigene Berufshaftpflichtversicherung im PJ
1. Persönliche Verantwortung absichern
Auch Studierende tragen im klinischen Alltag Verantwortung – etwa bei der Assistenz im OP, bei Blutabnahmen oder bei der Patientendokumentation. Kommt es zu einem Fehler, kann unter bestimmten Umständen eine persönliche Haftung im Raum stehen, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit. Eine eigene Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen und bietet juristische Unterstützung.
2. Sicherheit und Transparenz
Mit einer privaten Berufshaftpflichtversicherung wissen Studierende genau, in welchen Situationen sie abgesichert sind – unabhängig von den internen Regelungen einzelner Häuser. Das schafft Planbarkeit und Verlässlichkeit, insbesondere bei wechselnden Einsatzorten oder kurzfristigen Einsätzen.
3. Absicherung außerhalb der Klinik
Der medizinische Alltag macht nicht an der Kliniktür halt – und viele typische Situationen sind nicht automatisch durch die Klinikversicherung gedeckt:
Erste-Hilfe-Situationen im Alltag, z. B. bei einem Unfall im öffentlichen Raum
Medizinische Beratung im Familien- oder Freundeskreis, etwa zu Medikamenten oder Symptomen
Praktika oder Famulaturen im Ausland, bei denen der Nachweis einer eigenen Versicherung oft Voraussetzung ist
Freiwillige medizinische Tätigkeiten außerhalb der Universität oder Klinik oder studentische Hilfsjobs mit Patientenkontakt, bei denen keine Absicherung durch eine Arbeitgeber-Police vorliegt
Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung schließt diese Lücken und begleitet Studierende auch über die klassischen Einsatzbereiche hinaus.
4. Juristischer Beistand im Schadenfall
Sollte es zu einem Schadenfall kommen, prüft die Versicherung nicht nur, ob eine Forderung berechtigt ist, sondern übernimmt die haftungsrechtliche Kommunikation mit der Anspruchstellerseite. Das schützt vor unberechtigten Ansprüchen und entlastet im Ernstfall erheblich.
5. Flexibilität für Ausland und Karriere
Viele ausländische Kliniken und Universitäten verlangen für die Aufnahme von Famulaturen oder Praktika eine Bestätigung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung. Auch bei Bewerbungen für freiwillige Einsätze oder Programme kann eine bereits bestehende Police von Vorteil sein.