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Berufshaftpflichtversicherung und Praxisübernahme: Worauf Sie als Arzt oder Ärztin achten sollten

Berufshaftpflichtversicherung und Praxisübernahme

Die Übernahme einer Arztpraxis markiert den Übergang in die Selbstständigkeit und bringt neue Verantwortungen mit sich. Die finanzielle Planung umfasst die Klärung der Kauf- oder Mietkosten, mögliche Förderungen und die Sicherstellung einer soliden Finanzierung. Steuerliche Fragen betreffen unter anderem die Wahl der richtigen Rechtsform und die Prüfung steuerlicher Auswirkungen der Praxisübernahme. Zusätzlich müssen der Kaufvertrag oder Mietvertrag der Praxisräume sowie bestehende Arbeitsverträge des Personals gründlich geprüft und die sichere Übertragung von Patientenstammdaten unter Berücksichtigung des Datenschutzes gewährleistet werden.

Die ärztliche Berufshaftpflichtversicherung ist bei einer Praxisübernahme ebenfalls ein zentrales Thema. Sie ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt vor den finanziellen Folgen, die durch Haftungsansprüche im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit entstehen können. Ein sorgfältig abgestimmter Versicherungsschutz sollte daher ein fester Bestandteil Ihrer Planung sein. Folgende Hinweise sollten Sie beachten, um eine rechtssichere und lückenlose Absicherung zu gewährleisten.

1. Die Berufshaftpflicht-Versicherung des vorherigen Praxisinhabers bzw. der vorherigen Praxisinhaberin kann nicht übernommen werden.

Die ärztliche Berufshaftpflicht-Versicherung deckt (anders als etwa eine gewerbliche Betriebshaftpflicht-Versicherung) in erster Linie das ganz persönliche Berufsrisiko des Arztes oder der Ärztin. Daher folgt diese Versicherung bei Veränderungen nicht der Praxis, sondern der beruflichen Situation des Arztes oder der Ärztin. Aus diesem Grunde kann die Berufshaftpflicht-Versicherung nicht vom Vorgänger oder von der Vorgängerin übernommen werden.

2. Für die eigene Berufshaftpflicht-Versicherung besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht

Die Eröffnung einer Niederlassung oder eine Praxisübernahme bedeutet kein außerordentliches Kündigungsrecht für eine etwaige bereits bestehende Berufshaftpflicht-Versicherung (z. B. als angestellter Assistenzarzt). Vielmehr muss dieser Vertrag bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt an das neue Risiko angepasst werden.



Praxistipps:

  • Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherer den bestehenden Vertrag bei der Anpassung nicht ungewünscht verlängert. Nutzen Sie vielmehr die Gelegenheit, das passende Produkt und den Anbieter für Ihre neuen Arbeitsumstände zu recherchieren. Bei Funk EXPERTS ist der Vertragsabschluss bis zu einem Jahr im Voraus möglich.

  • Einige Versicherer erklären sich zu einer früheren Vertragsbeendigung im gegenseitigen Einvernehmen bereit. Dadurch ist dann ein Neuabschluss zum Datum der Praxisübernahme möglich. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach! Es kann sich lohnen.



Fazit

Die Berufshaftpflichtversicherung ist ein essenzieller Baustein bei der Übernahme einer Arztpraxis, insbesondere da sie die Grundlage für Ihre finanzielle Sicherheit in Haftungsfällen bildet. Vor der Praxisübernahme sollten Sie sich frühzeitig mit der Anpassung oder dem Abschluss einer neuen Police beschäftigen, da bestehende Versicherungen nicht einfach übernommen werden können. Wichtig ist, dass Ihre neue Versicherung auf Ihre beruflichen und rechtlichen Anforderungen abgestimmt ist.

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Berufshaftpflichtversicherung rechtzeitig und passgenau zu organisieren. Bei Funk EXPERTS können Sie den Vertragsabschluss bis zu einem Jahr im Voraus planen, um sicherzustellen, dass der Schutz nahtlos mit der Übernahme der Praxis beginnt.

Thema:Mediziner

Von Marco Mancarella+49 40 35914 0
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