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Fragen & Antworten
Die versicherten Gebäude und Baulichkeiten sind zum gleitenden Neuwert versichert. Da es sich um einen globalen Versicherungsvertrag der Wohnungswirtschaft handelt und eine Beitragsberechnung auf Basis der Wohn- und Gewerbefläche vorgenommen wird, können Einzelversicherungssummen zur Gebäudeversicherung nicht genannt werden. Es gilt ein genereller Unterversicherungsverzicht.
Versicherungssummen in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- pauschal für Personen- und Sachschäden: 20.000.000 €
- für Vermögensschäden: 100.000 €, 2-fach maximiert p. a. Umwelthaftpflichtbasisversicherung
- pauschal für Personen- und Sachschäden: 10.000.000 €, 1-fach maximiert p. a. Umweltschadensbasisversicherung
- für Vermögensschäden: 5.000.000 €, 1-fach maximiert p. a
Die besonderen Bedingungen und Konditionen dieser Rahmenvereinbarung haben für den Einzelvertrag nur so lange Gültigkeit, wie sich der Versicherungsnehmer in der Betreuung eines Unternehmens der Funk Gruppe befindet. Sollten Einzelverträge durch einen Wechsel der beauftragten Hausverwaltung oder Beauftragung eines alternativen Versicherungsbetreuers/-maklers/-vermittlers nicht mehr von einem Unternehmen der Funk Gruppe betreut werden, werden diese Verträge auf die zu diesem Zeitpunkt gültigen Bedingungen des Versicherers umgestellt. Der Versicherer wird zu diesem Zweck eine Änderungskündigung zum Vertragsablauf aussprechen.